Definitionen:
Dienstvertrag:
Ein Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste (Dienstverpflichteter) und der andere Teil zur Leistung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (Dienstberechtigter).
Arbeitsvertrag:
Ein Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zu unselbstständiger Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der Arbeitsvergütung verpflichtet.
Arbeitgeber:
Arbeitgeber ist, wer mindestens eine Person in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer beschäftigt.
Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit von einem anderen zur fremdbestimmten Arbeitsleistung gegen Vergütung verpflichtet ist.
Abgrenzung Arbeitsvertrag/Dienstvertrag:
Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die Dienstleistung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich
unterliegt.
Gerade durch dieses Weisungsrecht und den Grad der persönlichen Abhängigkeit unterscheidet sich ein Arbeitnehmer von einem freien Mitarbeiter. Maßgeblich ist der Grad der persönlichen Abhängigkeit, insbesondere die Eingliederung in die Arbeitsorganisation und der Umfang des Weisungsrechts.
Eine Eingruppierung als Arbeitnehmer scheidet somit aus, wenn der freie Mitarbeiter Zeit, Ort und Dauer der Dienstleistung selbst frei bestimmen kann.
Beispiel:
Ein Ingenieur, der von zu Hause aus statische Berechnungen für ein Ingenieurbüro erstellt und dabei frei ist, wann er welche Tätigkeiten erbringt, ist ein freier Mitarbeiter und kein Arbeitnehmer. Er kann nämlich selbst über Zeit, Ort und Dauer der Dienstleistung frei bestimmen und ist auch nicht, da er vollständig von zu Hause aus arbeitet, in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers integriert.