Gesellschaftsrecht:
Eine Gesellschaft ist ein rechtsgeschäftlicher freiwilliger Zusammenschluss auf privatrechtlicher Grundlage zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Man unterscheidet:
Zu den Personengesellschaften gehören:
Zu den Körperschaften zählen:
Die Kapitalgesellschaften wiederum untergliedern sich in: