Aktiengesellschaft (AG):

 

Die AG ist - ebenso wie die GmbH - eine Kapitalgesellschaft.

 

Organe einer Aktiengesellschaft sind:

 

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Hauptversammlung

 

Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft und übernimmt die Leitung und Geschäftsführung.

 

Bestellt wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre. Eine Wiederholung ist zulässig.

 

Gegenüber der Aktiengesellschaft hat der Vorstand in der Regel einen Anstellungsvertrag.

 

Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt.

 

Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind insbesondere:

 

  • Bestellung/Abberufung des Vorstandes
  • Überwachung der Geschäftsführung
  • Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand
  • Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses, Lageberichtes, Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns
  • Zustimmung bei bestimmten Akten der Geschäftsführung
  • Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Anteilseigner.
  • Aufgabenbereiche der Hauptversammlung sind:
  • Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
  • Verwendung des Bilanzgewinns
  • Bestellung der Abschlussprüfer
  • Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Zustimmung zu Unternehmensverträgen
  • Änderung der Satzung
  • Kapitalherabsetzung/Kapitalbeschaffung
  • Auflösung, Umwandlung der Gesellschaft

 

Haftung:

Bezüglich der Haftung haftet nur die Aktiengesellschaft dem Gläubiger unbeschränkt mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen.

 

 

Mindestkapital:

 

Von dem Mindestkapital in Höhe von 50.000 € sind mindestens 25 %, mithin 12.500 € einzuzahlen.