Aktiengesellschaft (AG):
Die AG ist - ebenso wie die GmbH - eine Kapitalgesellschaft.
Organe einer Aktiengesellschaft sind:
Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft und übernimmt die Leitung und Geschäftsführung.
Bestellt wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre. Eine Wiederholung ist zulässig.
Gegenüber der Aktiengesellschaft hat der Vorstand in der Regel einen Anstellungsvertrag.
Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind insbesondere:
Haftung:
Bezüglich der Haftung haftet nur die Aktiengesellschaft dem Gläubiger unbeschränkt mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen.
Mindestkapital:
Von dem Mindestkapital in Höhe von 50.000 € sind mindestens 25 %, mithin 12.500 € einzuzahlen.